Allgemeine Geschäftsbedingungen

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Werbeatelier compakt
, Lehmann & Partner GbR


1. Angebote/Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bedarf der Schriftform. Alle bis dahin angefallenen Dienst-, Material- und Arbeitsleistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Das gilt ebenfalls für Entwürfe, Reinzeichnungen, Satz und Satzskizzen, die im Angebot bzw. Auftrag als inklusiv beschrieben wurden. Vertragsabschlüsse nach VOB sind nur in schriftlicher Form verbindlich da unsere Produkte keine Bauleistungen darstellen

2. Eigentums-, Urheber- und Kennzeichnungsrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. An unseren Entwürfen, Reinzeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag eines von uns gefertigten Werkstücks wird das Urheberrecht nicht übertragen. Die Kennzeichnung unserer Produkte behalten wir uns vor. Der Auftraggeber kann die Kennzeichnung entfernen, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.

3. Preise

Die Preise sind netto und schließen Verpackung, Porto, Fracht und Versicherungskosten nicht ein. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. Soweit eine längere Lieferzeit als 4 Monate nach Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann die von uns geschuldete Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst nach Ablauf von 4 Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als 4 Monate vereinbart oder eine Lieferzeit nicht bestimmt war.

4. Lieferung

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluß bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung. Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der Liefertermine eintritt, kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung lediglich Preisminderung verlangen (für Materialleistungen bis 10% und für Arbeitsleistungen bis 30% Minderung). Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die Terminüberschreitung von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Kann aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht geliefert werden, gehen die Einlagerungs- und Verzugskosten für bestellte Transporte zu seinen Lasten.
Bei Druckauflagen ist die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen bis 10% aus technischen Gründen möglich. Die Mehr- oder Mindermengenabrechnung erfolgt auf der Grundlage des Angebotes.

5. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.

6. Gewährleistung
Geringfügige Abweichungen von Qualitäten, Farben, Maßen und Mengen bilden keinen Grund zu Beanstandungen. Für die Eignung unserer Produkte zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Maßgeblich bleiben die Angaben unserer Hersteller und Zulieferer. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei denn, daß die Fehler zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung. Druckfreigabeerklärungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen entledigen uns von jeglicher weitergehender Haftung. Etwaige Mängel können innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel können innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Bei Gewährleistungsansprüchen wird nachgebessert. Der Auftraggeber kann die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Ersatzlieferung innerhalb der Zumutbarkeit geltend machen, wenn die Nachbesserung erfolglos blieb. Eine Haftung für Schäden , insbesondere für Nachfolge- oder mittelbare Schäden besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind oder der Schaden darauf beruht, daß der Lieferung eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Bei unerheblichen Mängeln ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen, wenn das fällige Entgelt noch nicht bezahlt ist. Das gilt auch bei unsachgemäßer oder übermäßiger, vorschriftswidriger Beanspruchung unserer Produkte sowie bei natürlichem Verschleiß. Unsere Erzeugnisse werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Technische Änderungen müssen wir uns vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung aller vorstehenden Ansprüche ab.

8. Zahlung
Unsere Forderungen werden zu dem angegebenen Zahlungstermin fällig. Zahlungsverzug tritt mit Überschreitung des Zahlungsziels ohne vorherige Mahnung ein. Mahn- und Zinsaufwendungen gehen bei Zahlungsverzug zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem sind wir in den vorbezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Aufrechnung und Zurückhaltung des Rechnungsbetrages wegen Gegenansprüchen gleich welcher Art sind ausgeschlossen, wenn die aufrechenbare oder zurückbehaltene Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig festgelegt worden ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

10. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Leipzig, den 10. Juni 2010

 

 

zurück