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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Werbeatelier compakt, Lehmann & Partner GbR
1.
Angebote/Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bedarf der
Schriftform. Alle bis dahin angefallenen Dienst-, Material- und Arbeitsleistungen können
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Das gilt ebenfalls für Entwürfe,
Reinzeichnungen, Satz und Satzskizzen, die im Angebot bzw. Auftrag als inklusiv
beschrieben wurden. Vertragsabschlüsse nach VOB sind nur in schriftlicher Form
verbindlich da unsere Produkte keine Bauleistungen darstellen
2. Eigentums-, Urheber- und Kennzeichnungsrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages Urheberrechte
oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. An unseren Entwürfen,
Reinzeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit
dem Eigentumsübertrag eines von uns gefertigten Werkstücks wird das Urheberrecht nicht
übertragen. Die Kennzeichnung unserer Produkte behalten wir uns vor. Der Auftraggeber
kann die Kennzeichnung entfernen, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.
3. Preise
Die Preise sind netto und schließen Verpackung, Porto, Fracht und Versicherungskosten
nicht ein. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
abgeschlossen. Soweit eine längere Lieferzeit als 4 Monate nach Vertragsabschluß
vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann
die von uns geschuldete Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst
nach Ablauf von 4 Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung
gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als 4 Monate vereinbart oder eine
Lieferzeit nicht bestimmt war.
4. Lieferung
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei
schriftlichem Vertragsabschluß bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung.
Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der Liefertermine eintritt, kann der
Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung lediglich Preisminderung verlangen (für
Materialleistungen bis 10% und für Arbeitsleistungen bis 30% Minderung). Ansprüche auf
Ersatz des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die Terminüberschreitung von
uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Kann aus Gründen, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht geliefert werden, gehen die Einlagerungs- und
Verzugskosten für bestellte Transporte zu seinen Lasten.
Bei Druckauflagen ist die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen bis 10% aus technischen
Gründen möglich. Die Mehr- oder Mindermengenabrechnung erfolgt auf der Grundlage des
Angebotes.
5. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers/Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird
keine Haftung übernommen.
6. Gewährleistung
Geringfügige Abweichungen von Qualitäten, Farben, Maßen und Mengen bilden keinen Grund
zu Beanstandungen. Für die Eignung unserer Produkte zu bestimmten Verwendungszwecken
haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Maßgeblich
bleiben die Angaben unserer Hersteller und Zulieferer. Der Auftraggeber hat die
Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte in jedem Fall zu prüfen. Mit der
Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei
denn, daß die Fehler zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Gleiches gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung.
Druckfreigabeerklärungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche
Vereinbarungen entledigen uns von jeglicher weitergehender Haftung. Etwaige Mängel
können innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel können innerhalb von 6 Wochen nach
Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Bei Gewährleistungsansprüchen wird
nachgebessert. Der Auftraggeber kann die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder
Ersatzlieferung innerhalb der Zumutbarkeit geltend machen, wenn die Nachbesserung
erfolglos blieb. Eine Haftung für Schäden , insbesondere für Nachfolge- oder mittelbare
Schäden besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
unsererseits zurückzuführen sind oder der Schaden darauf beruht, daß der Lieferung eine
schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht
von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Bei unerheblichen Mängeln ist eine
Mängelhaftung ausgeschlossen, wenn das fällige Entgelt noch nicht bezahlt ist. Das gilt
auch bei unsachgemäßer oder übermäßiger, vorschriftswidriger Beanspruchung unserer
Produkte sowie bei natürlichem Verschleiß. Unsere Erzeugnisse werden mit größter
Sorgfalt hergestellt. Technische Änderungen müssen wir uns vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum
Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber ist zur
Weiterveräußerung der gelieferten Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung aller
vorstehenden Ansprüche ab.
8. Zahlung
Unsere Forderungen werden zu dem angegebenen Zahlungstermin fällig. Zahlungsverzug tritt
mit Überschreitung des Zahlungsziels ohne vorherige Mahnung ein. Mahn- und
Zinsaufwendungen gehen bei Zahlungsverzug zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem sind wir
in den vorbezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine
Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Aufrechnung und Zurückhaltung des
Rechnungsbetrages wegen Gegenansprüchen gleich welcher Art sind ausgeschlossen, wenn die
aufrechenbare oder zurückbehaltene Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder gegen uns
rechtskräftig festgelegt worden ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
10. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem
Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Leipzig, den 10. Juni 2010
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